Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Leistungsbedingungen (AGB)
LamiPress GmbH
Fassung: Januar 2026
I. Allgemeiner Teil
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Lieferungen und Leistungen von Maschinen, Software, Ersatzteilen sowie Service-, Montage-, Inbetriebnahme-, Schulungs- und sonstigen Dienstleistungen der LamiPress GmbH („Auftragnehmer“) gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB („Kunde“).
1.2 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
1.3 Bei laufender Geschäftsbeziehung gelten diese AGB auch für künftige Verträge, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.
2. Vertragsabschluss
2.1 Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder mit Ausführung der Lieferung/Leistung zustande.
2.2 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
2.3 Stornierungen oder Vertragsaussetzungen sind nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Kunden die bis dahin angefallenen Kosten sowie eine pauschale Stornogebühr von 20 % des Auftragswertes, ab Anzeige der Lieferbereitschaft 50 %, in Rechnung zu stellen. Sonderanfertigungen sind von der Stornierung ausgeschlossen.
3. Vertragsart und Leistungsumfang
3.1 Gegenstand der Verträge ist in der Regel die Lieferung von Maschinen und Anlagen (insbesondere LamiPress-Systeme). Montage-, Inbetriebnahme-, Schulungs-, Service- oder Wartungsleistungen werden – sofern vereinbart – als Nebenleistungen erbracht.
3.2 Die Parteien sind sich darüber einig, dass es sich rechtlich grundsätzlich um Kauf- bzw. Werklieferungsverträge handelt. Ein Werkvertrag mit einer darüberhinausgehenden Erfolgshaftung wird nicht begründet.
3.3 Technische Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, Maße und Leistungsdaten dienen der Beschreibung und sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich zugesichert wurden.
4. Lieferkonditionen, Verpackung
4.1 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Werk (EXW) oder Frei Frachtführer (FCA) gemäß Incoterms® 2020. Teillieferungen sind zulässig.
4.2 Die Verpackung erfolgt handelsüblich. Eine Rücknahme erfolgt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
5. Lieferfrist und Lieferung
5.1 Lieferfristen beginnen mit dem spätesten der folgenden Zeitpunkte:
a) Zugang der Auftragsbestätigung,
b) vollständige Erfüllung aller dem Kunden obliegenden Mitwirkungspflichten,
c) Eingang vereinbarter Anzahlungen oder Sicherheiten.
5.2 Nimmt der Kunde die vertragsgemäß bereitgestellte Ware nicht ab und ist die Verzögerung nicht vom Auftragnehmer zu vertreten, kann dieser auf Erfüllung bestehen oder nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen.
5.3 Lieferverzug berechtigt den Kunden nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zum Rücktritt.
5.4 Der Kunde stellt auf eigene Kosten geeignete Hebe-, Transport- und Montagehilfen bereit und trägt hierfür das Risiko.
6. Preise und Zahlung
6.1 Preise verstehen sich netto zuzüglich Umsatzsteuer sowie Verpackungs-, Versand-, Montage-, Reise- und sonstiger Nebenkosten.
6.2 Zahlungen gelten an dem Tag als geleistet, an dem der Auftragnehmer über den Betrag verfügen kann.
6.3 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Leistungen zu drosseln sowie Lieferungen von Ersatzteilen und Serviceleistungen auszusetzen.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Auftragnehmers.
7.2 Veräußert der Kunde die Vorbehaltsware weiter, tritt er hiermit seine Forderungen gegen Dritte in Höhe des Rechnungswertes an den Auftragnehmer ab. Dieser nimmt die Abtretung an.
7.3 Der Kunde hat die Ware ordnungsgemäß zu lagern, zu warten und auf eigene Kosten zu versichern.
II. Maschinen
8. Gewährleistung
8.1 Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung schriftlich zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. § 377 HGB bleibt unberührt.
8.2 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Verschleißteile sowie unwesentliche Mängel ohne erhebliche Funktionsbeeinträchtigung.
8.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung (bei Lieferung mit Montage ab Beendigung der Montage), sofern gesetzlich zulässig. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl des Auftragnehmers durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Transport-, Montage- und Nebenkosten trägt der Kunde.
8.4 Für Gebrauchtmaschinen wird keine Gewährleistung übernommen.
8.5 Eine Gewährleistung besteht nicht, solange der Kunde sich im Zahlungsverzug befindet.
9. Montage und Abnahme
9.1 Der Kunde hat die für Montage und Inbetriebnahme erforderlichen Voraussetzungen rechtzeitig zu schaffen.
9.2 Erbringt der Auftragnehmer Leistungen, die eine Mitwirkung des Kunden erfordern, und kommt der Kunde dieser nicht nach, gilt die Leistung als abgenommen; Mehrkosten trägt der Kunde.
III. Software
10. Nutzungsrechte und Gewährleistung
10.1 Gelieferte Software ist standardisierte Steuerungs- und Systemsoftware, teilweise von Drittanbietern.
10.2 Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zum Betrieb der gelieferten Maschine.
10.3 Eine Gewährleistung besteht nur für wesentliche Abweichungen von der vereinbarten Funktion. Ein jederzeit fehlerfreier oder unterbrechungsfreier Betrieb wird nicht geschuldet.
10.4 Für Drittsoftware haftet der Auftragnehmer nur im Umfang der ihm selbst zustehenden Ansprüche gegen den jeweiligen Vorlieferanten.
IV. Lohnverbund / Glasverarbeitung
11. Best-Effort-Leistung
11.1 Leistungen der Glasverarbeitung mit kundeneigenem Material erfolgen als Dienstleistung nach dem Prinzip „best effort“.
11.2 Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie für ein bestimmtes Verbundergebnis. Das Risiko für Materialqualität, Beschichtungen, Ebenheit, ESG/TVG-Richtungen und Folienkompatibilität trägt der Kunde.
11.3 Eine Gewährleistung für das Ergebnis ist ausgeschlossen, soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
V. Ersatzteile, Service, Wartung
12. Ersatzteile und Service
12.1 Für Ersatzteile und Serviceleistungen gelten ergänzend die vereinbarten Leistungsbeschreibungen.
12.2 Die Gewährleistung für Ersatzteile beträgt 6 Monate ab Lieferung, soweit gesetzlich zulässig.
VI. Haftung
13. Haftungsbeschränkung
13.1 Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.
13.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
13.3 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, insbesondere für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Stillstand, Datenverlust sowie sonstige mittelbare oder Folgeschäden.
13.4 Soweit gesetzlich zulässig, ist die Gesamthaftung auf 10 % des Netto-Auftragswertes begrenzt.
13.5 Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Mitarbeitern, Erfüllungsgehilfen und Vorlieferanten.
VII. Mitwirkungspflichten, Höhere Gewalt
14. Mitwirkung
Alle nicht ausdrücklich vereinbarten Leistungen gelten als nicht geschuldet. Unterlässt der Kunde Mitwirkungen, stellt er den Auftragnehmer von hieraus entstehenden Schäden frei.
15. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen zur Fristverlängerung. Dauern sie länger als drei Monate, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten.
VIII. Datenschutz und Geheimhaltung
16. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet.
17. Geheimhaltung
Der Kunde verpflichtet sich zur Vertraulichkeit über alle nicht allgemein bekannten Informationen.
IX. Verjährung
18. Verjährung
Ansprüche des Kunden verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Gefahrübergang, soweit gesetzlich zulässig.
X. Gerichtsstand und Recht
19. Recht und Gerichtsstand
19.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
19.2 Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz der LamiPress GmbH.
XI. Salvatorische Klausel
20. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht.